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Die Stromversorgungssicherheit ist nicht Aufgabe der Wohneigentümer

Aktualisiert: vor 2 Tagen

Ende März 2025 veröffentlichte der Regierungsrat des Kantons Aargau die neue Energiestrategie energieAARGAU. Damit will der Regierungsrat die kantonale Energiestrategie aus dem Jahr 2015 überarbeiten und an die neuen gesetzlichen Bestimmungen wie das Stromgesetz und das Klima- und Innovationsgesetz anpassen. Eigentlich ein nachvollziehbares Vorgehen, doch schiesst der nun vorliegende Entwurf über das Ziel hinaus.

Der Gebäudebereich ist auf Kurs

Besonders störend ist, dass der Regierungsrat mittlerweile seit Jahren mantraartig wiederholt, dass der Gebäudebereich die Ziele nicht erreiche, obwohl dies gemäss kantonaler Energiestatistik schlicht eine falsche und irreführende Behauptung ist. Diese zeigt nämlich, dass im Gebäudebereich in den letzten 10 Jahren wesentlich mehr Einsparungen erzielt wurden als die bisherigen Ziele vorgesehen haben. So wurde im Vergleich zum Referenzjahr 2000 der Pro-Kopf-Brennstoffverbrauch per Ende 2023 bereits um 67.8% reduziert, der Pro-Kopf-Verbrauch von Brennstoffen und Erdgas per Ende 2023 um 57.8% gesenkt. Besitzer von Wohneigentum leisten freiwillig und aus ökonomischen sowie ökologischen Gründen ohne staatliche Vorgaben und Zwänge ihren Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität.


Dass der Kanton in seinem Monitoringbericht 2024 im Gebäudebereich die Zielerreichung als nicht gegeben sieht und dort den grössten Handlungsbedarf ausmacht, ist unverständlich, weil es schlicht falsch ist. Trotzdem kündigt er mit der Energiestrategie auch noch gleich an, dass die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2025 (MuKEn 2025) bis 2030 mit einer Revision des kantonalen Energiegesetzes umgesetzt werden sollen, was u.a. eine umfassende Solarpflicht bei Um- und Neubauten und bei Dachsanierungen bedeuten würde. Diese Massnahme verstösst klar gegen die Bundesverfassung und ist auch bundesgesetzwidrig. Denn für die Energieversorgung sind gemäss Art. 89 der Bundesverfassung Bund und Kantone zuständig, sie sorgen gemäss Energiegesetz Art. 6 für die Rahmenbedingungen, während die Energiewirtschaft umsetzt. Sicher sind aber nicht die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dazu verpflichtet, Strom zu produzieren – weder von Verfassung, noch Gesetzes wegen.


Fokus Stromversorgungssicherheit

Der Regierungsrat will Stromversorgungssicherheit, möchte sich hierfür aber vor allem für Windenergie einsetzen. Windkraft erfordert jedoch Reservekraftwerke, damit bei einer Flaute trotzdem genügend Strom vorhanden ist, und führt aufgrund der instabilen Produktion zu einer deutliche Zunahme an Eingriffen im Netz. All dies ist derzeit zu beobachten am Beispiel Deutschland. Zahlen muss dies der Stromkonsument über die sogenannten Systemdienstleistungen.


Wenn der Regierungsrat wirklich Stromversorgungssicherheit will, dann müsste er sich für Grundlast-Grosskraftwerke im Kanton Aargau engagieren. Und wenn wir die Klimaziele erreichen wollen, dann bleibt nichts anderes übrig als die bestehenden Kernkraftwerke durch neue zu ersetzen. Immerhin stimmt der Regierungsrat dem Gegenvorschlag des Bundesrats zur Aufhebung des Neubauverbots von Kernkraftwerken zu, doch das reicht nicht. Der Kanton sollte im Rahmen seiner Kompetenzen die erforderlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so setzen, dass im Aargau bis 2035 mindestens ein Gesuch für ein Grundlast-Grosskraftwerk eingereicht werden kann. Gerade der Aargau kann und soll eine Pionierrolle übernehmen, zum Beispiel als Standort für Small Modular Reactors (SMR), die neben Strom auch Wärme produzieren.



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