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Ja zur Steuergesetzrevision am 18. Mai 2025

Aktualisiert: vor 2 Tagen

Im März 2024 hat der Grosse Rat zwei für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wesentliche Anpassungen beschlossen:

  1. Der Eigenmietwert beträgt neu 62 Prozent der Marktmiete. Diese Erhöhung wurde notwendig, weil das Aargauer Verwaltungsgericht im Jahr 2020 den Kanton dazu verpflichtet hatte, den Eigenmietwert auf mindestens 60 Prozent der Marktmiete anzuheben.

  2. Im Jahr 2025 findet eine Neueinschätzung sämtlicher Liegenschaften im Kanton Aargau statt. Die letzte komplette Schätzung erfolgte im Jahr 1998. In der Zwischenzeit sind die Vermögenswerte unserer Liegenschaften stark angestiegen.


Beide Massnahmen führen somit ab diesem Jahr zu einem Anstieg der Einkommens- und Vermögenssteuern für die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer. Vielleicht haben Sie dies bei der unlängst zugestellten provisorischen Steuerrechnung 2025 bereits bemerkt.


190 Mio. Franken mehr für Kanton und Gemeinden

Der Regierungsrat rechnete im Dezember 2024 mit Steuer-Mehreinnahmen von rund 190 Mio. Franken bei Kanton und Gemeinden. Angesichts der Tatsache, dass der Kanton mit 1000 Mio. Franken (!) eine prallgefüllte Kasse hat, forderte der Grosse Rat erst recht eine Rückführung dieser Mehreinnahmen in Höhe von 190 Mio. Franken an die Bürgerinnen und Bürger in Form einer Steuergesetzrevision. Diese hat der Grosse Rat mit einem ersten Umsetzungspaket noch vor Weihnachten beschlossen. Am 18. Mai 2025 kommt es nun zur Volksabstimmung.


Entlastung dank Steuergesetzrevision

Doch wie würden Sie konkret entlastet? Alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer profitierten von der Erhöhung des Vermögensfreibetrags bei Einzelpersonen auf 130'000.- Franken, bei Ehepartnern auf 260'000.- Franken. Weiter wird der Vermögenssteuertarif gesenkt. Sofern Sie Kinder haben oder eine berufsorientierte Aus- und Weiterbildung absolvieren, können Sie sich ebenfalls über zusätzliche Entlastungen freuen.

Breit abgestützte Revision


Diese Steuergesetzrevision ist politisch breit abgestützt: Die Fraktionen von FDP, GLP, Mitte und SVP haben die Revision gutgeheissen. Und dies aus gutem Grund: Dank der Revision werden von den 190 Mio. Franken Mehreinnahmen rund 150 Mio. Franken an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben. In einem zweiten Umsetzungspaket, das der Grosse Rat ebenfalls bereits in der 1. Beratung angenommen hat, werden hoffentlich weitere Entlastungen bei den Einkommenssteuern folgen.


Mit dieser Steuergesetzrevision profitieren Sie also ganz direkt: Ihr Schock über die massiv steigenden Einkommens- und Vermögenssteuern aufgrund der Erhöhung des Eigenmietwerts und der neuen Liegenschaftsschätzung wird deutlich gelindert. Deshalb empfiehlt Ihnen der Vorstand des HEV Aargau einstimmig, am 18. Mai ein deutliches und kräftiges JA zur Steuergesetzrevision in die Urne zu legen.

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