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Warum es jetzt ein JA zur Abschaffung des Eigenmietwerts braucht (Teil 2)

Von der gegnerischen Seite wird das Argument ins Feld geführt, dass eine Abschaffung des Eigenmietwerts dazu führe, dass die Haus- und Wohneigentümer nicht mehr in den Werterhalt ihrer Liegenschaften investieren würden, weil diese nicht mehr von den Steuern abgesetzt werden können. Und davon sei insbesondere das einheimische Gewerbe betroffen, das keine Aufträge mehr erhielte.


Dieses Argument ist natürlich völlig Quatsch. Einerseits hat der Eigentümer überhaupt kein Interesse an einem verlotternden Eigenheim, denn schliesslich soll es im Verkaufsfall einen ordentlichen Ertrag abwerfen. Und andererseits können bereits heute nur werterhaltende Investitionen überhaupt von den Steuern in Abzug gebracht werden. Da von der Eigenmietwertabschaffung weniger als 50% aller Liegenschaften betroffen sind, nämlich nur jene, die selbst bewohnt werden und sich im Privatvermögen befinden, machen diese werterhaltenden Investitionen jährlich gerade einmal 3.3% der gesamten Bauinvestitionen in der Schweiz aus. Daran geht das Baugewerbe nicht zugrunde.


Und: Bevor überhaupt etwas von den Steuern in Abzug gebracht werden kann, müssen die Wohn- und Hauseigentümer das Geld investieren können. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts stehen den Eigentümern mehr Geldmittel zur Verfügung. Es wird also eher mehr als weniger Investitionen in die Wohnungen und Häuser geben.


Seien wir ehrlich: Die heutige Steuerpraxis führt zu völlig absurden Steueroptimierungen. Renovationen, die sinnvollerweise in einem Stück erledigt werden, werden heute aus steuerlichen Überlegungen völlig sinnfrei auf zwei Steuerperioden aufgeteilt oder es erfolgen "Händel" mit den Gewerbebetrieben, dass gewisse (Akonto-)Rechnungen noch für das laufende Jahr ausgestellt werden, die Arbeiten aber erst im nächsten Jahr erfolgen.


Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts haben die Eigentümer mehr Geld für Investitionen in das Eigenheim und alle diese komplizierten und mühsamen Nachweise des Werterhalts in Abgrenzung zur Wertvermehrung gegenüber dem Steueramt entfallen. Es ist ja schon unfassbar, wenn der Staat beurteilt, ob eine Investition werterhaltend oder wertvermehrend ist.

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